Viele Tankanlagen müssen wiederkehrend von einem Sachverständigen geprüft werden. Wann das gilt, wie oft und wie der Ablauf ist.
Die AwSV regelt, welche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch einen anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind – bei Inbetriebnahme, wiederkehrend und teils bei Stilllegung oder wesentlicher Änderung.
Ob und wie oft geprüft werden muss, hängt von Volumen, Gefährdungsstufe und Standort der Anlage ab – oberirdische und unterirdische Anlagen werden unterschiedlich behandelt, in Schutzgebieten gelten strengere Regeln.
Je nach Einstufung sind wiederkehrende Prüfungen typischerweise alle fünf Jahre vorgesehen, in Wasserschutzgebieten häufiger. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Einstufung Ihrer Anlage.
Dichtheit, Sicherheitseinrichtungen, Auffangvorrichtungen, Korrosionsschutz und der ordnungsgemäße Zustand insgesamt. Der Sachverständige dokumentiert das Ergebnis im Prüfbericht.
Fehlende oder überfällige Prüfungen sind ein Verstoß gegen Betreiberpflichten und können Anordnungen, Bußgelder und im Schadensfall Haftungsfragen nach sich ziehen.
Das hängt von Volumen, Gefährdungsstufe und Standort ab. Viele Heizöl- und Dieseltankanlagen sind prüfpflichtig, besonders in Schutzgebieten.
Je nach Einstufung meist alle fünf Jahre, in Wasserschutzgebieten häufiger. Die genaue Frist richtet sich nach Ihrer Anlage.
Nur anerkannte Sachverständige dürfen die wiederkehrende AwSV-Prüfung durchführen und den Prüfbericht ausstellen.
Eine überfällige Prüfung verletzt Ihre Betreiberpflichten und kann zu Anordnungen, Bußgeldern und Haftungsrisiken führen.
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