Betreiberpflichten für Tankanlagen

Wer eine Tankanlage betreibt, trägt die Verantwortung. Diese Pflichten sollten Sie kennen – sie sind nachweispflichtig.

Die Grundpflicht

Betreiber müssen ihre Anlage so errichten, betreiben und instand halten, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten. Daraus leiten sich konkrete Einzelpflichten ab.

Die wichtigsten Einzelpflichten

  • Prüfen lassen: wiederkehrende Sachverständigenprüfung prüfpflichtiger Anlagen.
  • Überwachen und instand halten: regelmäßige Kontrolle und Wartung im laufenden Betrieb.
  • Dokumentieren: Unterlagen, Prüfberichte und Nachweise vollständig und auffindbar halten.
  • Anzeigen: Errichtung, wesentliche Änderung und Stilllegung der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Fachbetrieb beauftragen: bestimmte Arbeiten dürfen nur Fachbetriebe nach AwSV ausführen.

Warum Dokumentation der Schwachpunkt ist

In der Praxis scheitert es selten am Willen, sondern an verstreuten Unterlagen. Eine zentrale, digitale Tankdokumentation macht Pflichten nachweisbar – genau hier setzt die Wolfgang Richter GmbH an.

Was Betreiber wissen wollen

Wer ist für die Pflichten verantwortlich?

Der Betreiber der Anlage – unabhängig davon, wer sie errichtet hat.

Welche Pflichten sind die wichtigsten?

Prüfen lassen, überwachen und instand halten, dokumentieren, anzeigen und für bestimmte Arbeiten Fachbetriebe beauftragen.

Muss ich Änderungen anzeigen?

Ja. Errichtung, wesentliche Änderung und Stilllegung sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Wie helfe ich mir bei der Dokumentation?

Mit einer zentralen, digitalen Tankdokumentation. Die Wolfgang Richter GmbH bündelt Ihre Unterlagen rechtssicher und auffindbar.

Wolfgang Richter GmbH · NRW

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