
Wenn der Tankwagen Ihr Heizöl liefert, sorgt ein unscheinbares Bauteil dafür, dass kein Öl überläuft: der Grenzwertgeber. Gemeinsam mit der Abfüllsicherung des Tankwagens bildet er die gesetzlich vorgeschriebene Überfüllsicherung. Er unterbricht den Befüllvorgang automatisch, bevor der Tank zu voll wird, und schützt so Boden, Grundwasser und Ihren Heizungskeller. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Grenzwertgeber funktioniert, warum er Pflicht ist, woran Sie einen Defekt erkennen und welche Rolle er bei der wiederkehrenden Prüfung Ihrer Tankanlage spielt.
Der Grenzwertgeber (kurz GWG) ist ein Sensor, der an einer genau definierten Position im Inneren Ihres Öltanks montiert wird. Seine Aufgabe ist einfach beschrieben, aber sicherheitskritisch: Er gibt dem Tankwagen rechtzeitig ein Signal, die Pumpe zu stoppen, bevor der maximal zulässige Füllungsgrad des Tanks erreicht ist. So wird ein Überlaufen während der Befüllung zuverlässig verhindert.
Der Grenzwertgeber arbeitet dabei nicht allein. Erst im Zusammenspiel mit der Abfüllsicherung am Tankwagen entsteht die vollständige Überfüllsicherung. Beide Komponenten kommunizieren über eine genormte Stromschnittstelle miteinander.
Die Pflicht zur Überfüllsicherung ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
Der Grenzwertgeber ist Teil eines abgestimmten Sicherheitskonzepts. Wie er sich in die übrige Sicherheitstechnik Ihrer Tankanlage einfügt, erläutern wir in einem eigenen Beitrag.
Die technische Funktion beruht auf dem Prinzip des temperaturabhängigen elektrischen Widerstands, dem sogenannten Kaltleiter (PTC-Effekt). Der Ablauf während der Befüllung lässt sich in drei Phasen gliedern:
Damit der Abschaltpunkt exakt stimmt, muss der Grenzwertgeber auf ein bestimmtes Einstellmaß (das sogenannte X-Maß) justiert sein. Dieses Maß berücksichtigt die Schaltverzögerung und die Nachlaufmenge in der Füllleitung und ist in der Einbaubescheinigung dokumentiert. Wird nachträglich eine Innenhülle (Leckschutzauskleidung) eingebaut, muss das Einstellmaß in der Regel um 30 mm erhöht werden.
Wichtig: Der Grenzwertgeber ist eine Sicherheitseinrichtung für den Notfall, kein Hilfsmittel, um den Tank randvoll zu machen. Das vorsätzliche Befüllen bis zur Abschaltung durch den GWG gilt als unzulässig. Behalten Sie deshalb beim Bestellen Ihre Freimenge im Blick, statt sich auf die Notabschaltung zu verlassen.
Ein Defekt am Grenzwertgeber zeigt sich häufig erst unmittelbar beim Tankvorgang oder bei einer Inspektion. Achten Sie auf folgende Anzeichen:
Ein besonderes Augenmerk gilt Grenzwertgebern mit Baujahr vor 1985. Diese besitzen häufig eine Schutzhülse mit kleinen runden Löchern, die zur Verpilzung neigt. Solche Geräte müssen jährlich durch einen Fachbetrieb optisch geprüft werden, sofern sie nicht gegen moderne Modelle mit geschlitzter Schutzhülse getauscht werden.
Arbeiten am Grenzwertgeber, also Einbau, Austausch und Einstellung, dürfen gemäß § 62 AwSV nur von einem zertifizierten Fachbetrieb nach Wasserrecht durchgeführt werden. Die Prüfung selbst ist zweigeteilt:
Bei der Bedienung gilt eine strikte Regel: Das Ablängen (Kürzen) oder Biegen der Sonde ist streng untersagt, da dies das Abschaltniveau unzulässig verändert und zum Erlöschen der Zulassung führt.
Fachleute empfehlen dringend, alte Grenzwertgeber mit gelochter Schutzhülse gegen moderne Modelle mit geschlitzter Hülse auszutauschen. Diese sind deutlich weniger wartungsanfällig, und Sie umgehen damit die jährliche Kontrollpflicht. Wir prüfen den Zustand Ihres Grenzwertgebers gern im Rahmen der Wartung Ihrer Tankanlage und dokumentieren das Ergebnis.
Bei Anlagen, die nach AwSV prüfpflichtig sind, gehört der Grenzwertgeber zum Prüfumfang. Prüfpflichtig sind beispielsweise unterirdische Tanks oder oberirdische Anlagen über 10.000 Liter, in Wasserschutzgebieten bereits ab 1.000 Litern. Diese formale wiederkehrende Prüfung führt stets ein externer, neutraler Sachverständiger durch.
Der Sachverständige kontrolliert beim Grenzwertgeber unter anderem:
Als sachkundiger Fachbetrieb bereiten wir Ihre Anlage auf diese Prüfung vor: Wir prüfen, warten und dokumentieren den Zustand des Grenzwertgebers, tauschen bei Bedarf alte Geber aus und sorgen dafür, dass die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen. So vermeiden Sie Mängelvermerke im Bericht des Sachverständigen.
Bei Heizölverbraucheranlagen mit fest angeschlossener Füllleitung ist in der Regel ab einem Volumen von über 1.250 Litern zwingend ein Grenzwertgeber erforderlich. Das ergibt sich aus der TRwS 791 in Verbindung mit der Pflicht zur Überfüllsicherung nach § 23 AwSV. Die genaue Bewertung Ihrer Anlage ist belastbar erst nach Sichtung vor Ort möglich.
Die Wartezeit gehört zur Funktion. Nach dem Anschluss des Steuerkabels heizt sich der Kaltleiter im Grenzwertgeber langsam auf. Erst wenn er seine Betriebstemperatur erreicht hat, gibt die Abfüllsicherung am Tankwagen die Pumpe frei. Startet die Befüllung nicht, kann ein Defekt oder verschmutzte Kontakte die Ursache sein.
Eine pauschale Austauschpflicht gibt es nicht, aber Fachleute empfehlen dringend, Geber mit Baujahr vor 1985 und gelochter Schutzhülse zu ersetzen. Diese neigen zur Verpilzung und müssen jährlich durch einen Fachbetrieb geprüft werden. Moderne Geber mit geschlitzter Hülse sind unanfälliger, und Sie umgehen die jährliche Kontrollpflicht.
Einbau, Austausch und Einstellung dürfen gemäß § 62 AwSV nur von einem zertifizierten Fachbetrieb nach Wasserrecht durchgeführt werden. Die formale wiederkehrende Prüfung prüfpflichtiger Anlagen übernimmt zusätzlich ein externer, neutraler Sachverständiger. Der Tankwagenfahrer führt vor jeder Befüllung lediglich eine kurze Sichtprüfung der Anschlüsse durch.
Passend dazu: Sicherheitstechnik · Heizöl bestellen & Freimenge · Wartung
Prüfung, Wartung, Dokumentation und eine ehrliche fachliche Einschätzung – aus jahrzehntelanger Tankschutz-Tradition in NRW. Sprechen Sie kurz mit uns, bevor Sie entscheiden.
Beratung anfragen