
Wer Heizöl bestellt, muss wissen, wie viel der Tank tatsächlich noch aufnehmen darf. Diese bestellbare Menge wird als Freimenge bezeichnet. Sie ergibt sich nicht aus dem Nennvolumen des Behälters, sondern aus dem zulässigen Füllungsgrad abzüglich des aktuellen Inhalts. Eine sauber ermittelte Freimenge schützt vor Überfüllung, vermeidet unnötige Risiken für Boden und Grundwasser und sorgt für einen reibungslosen Liefervorgang. Im Folgenden erläutern wir, wie Sie den Füllstand bestimmen, die Peiltabelle korrekt anwenden und worauf es beim Befüllen durch den Tankwagenfahrer ankommt.
Die Freimenge ist die Heizölmenge, die Ihr Tank zum Zeitpunkt der Lieferung noch sicher aufnehmen darf. Sie ist nicht identisch mit dem Nennvolumen, denn ein Tank wird aus Sicherheitsgründen niemals vollständig gefüllt.
Rechenbeispiel: Ein Tank mit 3.000 Litern Nennvolumen darf zu 95 Prozent, also auf 2.850 Liter, befüllt werden. Befinden sich noch 600 Liter im Tank, beträgt die Freimenge 2.250 Liter.
Der verbleibende Raum zwischen Füllungsgrad und Tankdecke ist kein Verlust, sondern bewusst eingeplanter Sicherheitsabstand. Er fängt Volumenausdehnung des Öls und die sogenannte Nachlaufmenge auf, also das Öl, das nach dem Abschalten noch im Befüllschlauch steht.
Jeder Tank muss über eine Einrichtung zur Feststellung des Füllstands verfügen. Das kann ein Peilstab, eine mechanische, pneumatische oder elektronische Anzeige sein. Bei unterirdischen Tanks ist ein Peilrohr mit Peilstab vorgeschrieben.
Zeigt Ihre Messeinrichtung nur die Füllhöhe in Zentimetern an, brauchen Sie zur Umrechnung in Liter eine Peiltabelle. Sie ordnet jeder gemessenen Höhe das zugehörige Volumen zu und sollte dauerhaft und gut lesbar am Tank oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht sein. Wie eine solche Tabelle aufgebaut ist und wie Sie korrekt peilen, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zur Peiltabelle.
Erst aus Füllhöhe, Peiltabelle und zulässigem Füllungsgrad ergibt sich die belastbare Freimenge, die Sie beim Lieferanten angeben.
Der Tankwagenfahrer ist gesetzlich verpflichtet, sich vor der Befüllung vom ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen zu überzeugen und den Vorgang zu überwachen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Grenzwertgeber (GWG), der bei Tanks über 1.250 Litern mit festem Füllanschluss zwingend vorgeschrieben ist.
Der Grenzwertgeber arbeitet nach dem Kaltleiter-Prinzip: Ein Sensor wird vom Tankwagen aus über ein Kabel aufgeheizt. Erreicht das aufsteigende Heizöl den Sensor, kühlt dieser schlagartig ab, der elektrische Widerstand ändert sich und die Abfüllsicherung am Tankwagen schließt das Ventil selbsttätig. Fehlt diese elektrische Verbindung, fehlt die Notbremse.
Wichtig: Der Grenzwertgeber ist eine Not-Sicherheitseinrichtung, kein Betriebsschalter. Es ist nicht zulässig, den Tank absichtlich bis zur Abschaltung zu befüllen. Die korrekt ermittelte Freimenge bleibt die eigentliche Grundlage, der GWG sichert nur den Fehlerfall ab. Mehr zu Schutzeinrichtungen erfahren Sie auf unserer Seite zur Tank-Sicherheitstechnik.
Eine Überfüllung ist ein schwerer Störfall. Versagt die Abschaltung, tritt Heizöl meist über die Entlüftungsleitung aus. Der entstehende Druck kann den Tank verformen oder zum Platzen bringen. Heizöl gehört zur Wassergefährdungsklasse 2, schon geringe Mengen können große Mengen Grundwasser verunreinigen. Die Sanierung verseuchter Keller oder Böden ist aufwendig, und bei vernachlässigter Instandhaltung kann die Versicherung die Regulierung verweigern.
Eine regelmäßige Sichtkontrolle und gepflegte Anlage zahlen sich aus. Steht ohnehin eine gründliche Innenkontrolle an, finden Sie weiterführende Hinweise unter Heizöltank reinigen.
Zu einer ordnungsgemäßen Anlage gehört eine vollständige Anlagendokumentation, in der Fachbetriebsbescheinigungen und Prüfberichte gesammelt werden. So weisen Sie bei Bedarf nach, dass Grenzwertgeber, Leitungen und Auffangvorrichtungen geprüft und instand gehalten wurden.
Als nach AwSV anerkannter Fachbetrieb prüfen und warten wir die sicherheitsrelevanten Einrichtungen Ihrer Tankanlage, kontrollieren den Grenzwertgeber und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar. Die formale wiederkehrende Prüfung prüfpflichtiger Anlagen erfolgt unabhängig davon durch einen externen, neutralen Sachverständigen. Eine belastbare Einschätzung Ihres konkreten Aufwands ist erst nach Sichtung der Anlage vor Ort möglich, da Bauart, Alter und Standort die maßgeblichen Kostentreiber sind.
Multiplizieren Sie das Nennvolumen mit dem zulässigen Füllungsgrad, in der Regel 95 Prozent bei oberirdischen Tanks, und ziehen Sie den aktuellen Inhalt ab. Den aktuellen Inhalt ermitteln Sie über den Peilstab oder die Füllstandsanzeige und rechnen die Höhe mit der Peiltabelle in Liter um. Beispiel: 3.000 Liter mal 95 Prozent ergibt 2.850 Liter, abzüglich 600 Liter Restbestand bleibt eine Freimenge von 2.250 Litern.
Der Grenzwertgeber ist bei Tanks über 1.250 Litern mit festem Füllanschluss die vorgeschriebene Überfüllsicherung. Er schaltet die Pumpe am Tankwagen selbsttätig ab, sobald der maximale Füllstand erreicht ist. Ohne funktionierende Verbindung fehlt diese Notbremse. Der Fahrer ist gesetzlich verpflichtet, die Befüllung in diesem Fall zu verweigern, um eine Überfüllung und mögliche Umweltschäden zu vermeiden.
Viele Füllstandseinrichtungen zeigen nur die Füllhöhe in Zentimetern an. Die Peiltabelle ordnet jeder Höhe das zugehörige Volumen in Litern zu und ist damit die Grundlage, um aus dem abgelesenen Wert den tatsächlichen Inhalt und daraus die Freimenge zu bestimmen. Sie sollte dauerhaft und gut lesbar am Tank angebracht sein.
Sorgen Sie für freien Zugang zum Tank, zum Grenzwertgeber-Anschluss und zur Mündung der Entlüftungsleitung. Entfernen Sie Hindernisse sowie Wespennester oder Spinnweben an der Lüftung, kontrollieren Sie den Tank auf Risse oder Verformungen und ermitteln Sie vorab den Füllstand. So kann der Fahrer den Zustand prüfen und die Lieferung sicher abwickeln.
Passend dazu: Peiltabelle · Sicherheitstechnik · Heizöltank reinigen
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