
Ob zylindrischer Stahltank, schlanke Kunststoff-Batterie oder kugelförmiger GFK-Behälter: Heizöltanks unterscheiden sich nach Material, Bauform, Aufstellungsort und Sicherheitskonzept. Welche Variante zulässig ist und welche Schutzmaßnahmen das Gesetz verlangt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Tankarten ein und verweist auf die jeweiligen Detailseiten.
Heizöltanks lassen sich zunächst nach ihrem Werkstoff unterscheiden. Jede Materialgruppe hat eigene Stärken und bringt spezifische Anforderungen an Prüfung und Wartung mit.
Der Aufstellungsort entscheidet maßgeblich über die zulässige Bauweise und die Prüfpflichten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen oberirdischer Lagerung (im Keller oder im Freien) und unterirdischer Lagerung im Erdreich.
Oberirdische Tanks sind sowohl einwandig (mit Auffangraum) als auch doppelwandig (mit Leckanzeige) zulässig. Sie sind im Betrieb gut zugänglich und einfacher zu kontrollieren.
Unterirdische Tanks hingegen sind nach AwSV zwingend doppelwandig auszuführen und mit einem Leckanzeigegerät zu überwachen — einwandige Erdtanks sind nicht mehr zulässig. Sie müssen außerdem regelmäßig durch einen externen, neutralen Sachverständigen geprüft werden, in der Regel alle fünf Jahre, in Wasserschutzgebieten alle zweieinhalb Jahre. Welche Besonderheiten beim Erdtank gelten, lesen Sie auf der Seite zu unterirdischen Tanks.
Hinter den Begriffen einwandig und doppelwandig stehen zwei grundsätzlich verschiedene Wege, einen Ölaustritt zu verhindern. Beide sind zulässig — sie verlangen aber unterschiedliche Schutzeinrichtungen.
Ein einwandiger Tank mit rissigem Auffangraum lässt sich häufig durch eine Leckschutzauskleidung aufwerten: Die flexible Innenhülle mit Leckanzeige macht den Tank faktisch doppelwandig, sodass die Sanierung des Mauerwerks entfallen kann.
In der Praxis begegnen Eigentümern vor allem einige wenige Bauformen, die sich nach Standort und Material gruppieren lassen.
In besonders empfindlichen Lagen verlangt die AwSV zusätzliche Sicherheit. Wer einen Tank in einem solchen Gebiet betreibt, sollte die Anforderungen kennen.
In Wasserschutzgebieten gelten verschärfte Regeln nach § 49 AwSV: Während außerhalb von Schutzgebieten der Auffangraum bei mehreren Tanks oft nur den Inhalt des größten Behälters fassen muss, ist hier das gesamte Lagervolumen zurückzuhalten. In bestimmten Schutzzonen ist die oberirdische Lagerung zudem nur doppelwandig mit Leckanzeige zulässig.
In Überschwemmungsgebieten (§ 50 AwSV) müssen Anlagen hochwassersicher sein. Dazu zählen die Sicherung gegen Aufschwimmen mit einer Sicherheit von mindestens 1,3 gegen den maximal möglichen Auftrieb sowie der Schutz von Lüftungs- und Befüllleitungen gegen eindringendes Wasser. Die gesetzliche Nachrüstfrist für Altanlagen in Überschwemmungsgebieten endete bereits am 5. Januar 2023.
Ob Ihr Standort betroffen ist und welche konkreten Maßnahmen sich daraus ergeben, lässt sich belastbar erst nach Sichtung der Anlage und der örtlichen Schutzgebietsausweisung beurteilen. Wir prüfen, dokumentieren und beraten Sie dazu auf Grundlage von WHG, AwSV und der einschlägigen technischen Regeln (TRwS 791, TRÖl).
Eine pauschal beste Tankart gibt es nicht. Die richtige Wahl hängt von Aufstellungsort, verfügbarem Platz, Lagervolumen und der Lage des Grundstücks (etwa Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet) ab. Im Keller sind doppelwandige Kunststoff-Batterietanks weit verbreitet, im Erdreich kommen zylindrische Stahltanks oder GFK-Behälter zum Einsatz. Belastbar lässt sich die geeignete Lösung erst nach Sichtung der konkreten Gegebenheiten beurteilen.
Nein, nicht zwingend. Oberirdisch sind einwandige Tanks zulässig, sofern sie in einem dichten Auffangraum stehen, der das gesamte austretende Heizöl zurückhalten kann. Unterirdische Tanks müssen dagegen nach AwSV grundsätzlich doppelwandig sein und mit einem Leckanzeigegerät überwacht werden. In bestimmten Wasserschutzzonen kann auch oberirdisch eine doppelwandige Ausführung vorgeschrieben sein.
Ein Auffangraum ist eine flüssigkeitsdichte Wanne, die bei einwandigen Tanks austretendes Heizöl im Schadensfall zurückhält. Eine Leckanzeige hingegen überwacht den Zwischenraum doppelwandiger Tanks und meldet eine undichte Wand, bevor Öl überhaupt austritt. Beide Konzepte sind zulässig — doppelwandige Tanks mit Leckanzeige benötigen keinen zusätzlichen gemauerten Auffangraum.
Häufig ja. Ein einwandiger Stahltank lässt sich durch den Einbau einer Leckschutzauskleidung — einer flexiblen Innenhülle mit Leckanzeige — faktisch zum doppelwandigen Tank aufwerten. Damit kann ein beschädigter Auffangraum entfallen, und der Tank darf weiterbetrieben werden. Ob das für Ihre Anlage in Frage kommt, klärt eine Sichtung vor Ort.
Passend dazu: Unterirdische Tanks · Batterietankanlage · Haase-Tank · Leckschutzauskleidung
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